Rücknahme und Rückruf von Lebensmitteln – Worauf Unternehmen vorbereitet sein müssen

Praxisbeispiel: Belasteter Reis – Was tun, wenn Behörden eingreifen?

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen im Kanton Zürich importiert Reis, verpackt ihn in Detailhandelsgrössen und verkauft ihn an verschiedene Einzelhandelsgeschäfte. Eines Tages erscheint das kantonale Labor Zürich bei einem Ihrer Kunden und prüft Ihren Reis auf Pestizide. Leider zeigen die Testergebnisse eine zu hohe Pestizidbelastung. Sofort erhalten Sie die Anordnung, den gesamten betroffenen Reis vom Markt zu nehmen, und müssen möglicherweise sogar einen öffentlichen Rückruf durchführen. All diese Massnahmen müssen innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden. Könnten Sie rasch genug reagieren und die erforderlichen Schritte einleiten?

  1. Wer kontrolliert die Lebensmittelsicherheit?

Als Lebensmittelbetrieb tragen Sie die Hauptverantwortung für sichere Produkte. Sie bestimmen eine verantwortliche Person, die sicherstellt, dass alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Zusätzlich kontrollieren das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie kantonale Labore regelmässig, ob Ihr Betrieb alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Diese Kontrollen erfolgen risikobasiert und unangemeldet.

  1. Ablauf einer Lebensmittelkontrolle

Die kantonalen Labore prüfen direkt vor Ort oder im Handel, ob Ihre Produkte sicher sind. Bei Verstössen gegen das Lebensmittelrecht ordnen sie konkrete Massnahmen an:

  • Sicherstellung der Ware: Der belastete Reis muss sofort vom Verkauf ausgeschlossen und im Lager getrennt aufbewahrt werden. Alle Mitarbeitenden sind darüber zu informieren.
  • Vorlage von Selbstkontrolldaten: Das kantonale Labor verlangt Einsicht in Ihre Qualitätskontrollen und Laboranalysen, um zu prüfen, wie Sie die Produktsicherheit sicherstellen.
  • Dokumentation der Rückverfolgbarkeit: Sie müssen die Herkunft des Reises, die Lagerbestände, bereits verkaufte Mengen und alle Ihre Kunden nachweisen.
  • Rücknahme des Produkts: Sie sind verpflichtet, den betroffenen Reis von allen belieferten Kunden zurückzunehmen. Die Kosten dafür (z.B. Rücksendung und Ersatzlieferungen) tragen Sie als Betrieb.
  • Öffentlicher Rückruf des Produkts: Wenn grössere Mengen bereits an Endverbraucher verkauft wurden, ist zusätzlich ein öffentlicher Rückruf nötig. Dies bedeutet, dass Sie ein Rückruf-Dokument erstellen und sowohl auf Ihrer Webseite als auch in Ihren Verkaufslokalen veröffentlichen müssen. Dieses Dokument wird auch durch die Behörden publiziert.

Die Fristen zur Umsetzung dieser Massnahmen sind kurz – oft nur wenige Tage. Deshalb ist eine gute Vorbereitung entscheidend.

  1. Strafrechtliche Risiken bei Verstössen

Behörden müssen Verstösse gegen das Lebensmittelrecht melden. Solche Verstösse können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen bis CHF 40’000 oder sogar Freiheitsstrafen. Strafbar machen Sie sich auch, wenn Sie bei Kontrollen nicht kooperieren oder die verlangten Auskünfte verweigern.

  1. Praktische Tipps zur Vorbereitung

Damit Ihr Betrieb optimal vorbereitet ist, empfehlen wir:

  • Die notwendigen Konzepte zur Selbstkontrolle und Rückverfolgbarkeit regelmässig zu überprüfen und aktuell zu halten.
  • Die Umsetzung der Konzepte konsequent im Betriebsalltag sicherzustellen und zu dokumentieren.
  • IT-Systeme zu nutzen, die Selbstkontrolle und Rückverfolgung effizient und schnell ermöglichen.
  • Eng und kooperativ mit Behörden zusammenzuarbeiten, um mögliche Schäden gering zu halten.
  • Die verantwortliche Person regelmässig weiterzubilden und interne Kontrollen zu trainieren, um für den Ernstfall gerüstet zu sein.

Sind Sie optimal auf Lebensmittelkontrollen vorbereitet?

LezziLegal unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Konzepte, bietet umfassende Beratung und hilft Ihnen, effizient auf Rücknahmen und Rückrufe zu reagieren. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und bei behördlichen Massnahmen schnell und kompetent zu handeln.

 

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